Alle Jahre wieder: Die Verjährung droht zum Jahresende 2025!
Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren mit Ablauf des 31.12.2025.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert den endgültigen Verlust seiner Forderung.
Die staatlich anerkannte Gütestelle von Frank Armbruster bietet eine rechtssichere Möglichkeit zur Hemmung der Verjährung – schnell, klar strukturiert und ohne Gerichtsverfahren.
- ✔ Antragsgebühr nur 180,- €
- ✔ Verjährungshemmung
nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB - ✔ Wir sind durchgehend erreichbar
– auch am 31.12.2025
Wichtig: Die Hemmung tritt bereits mit Eingang des Antrags bei der Gütestelle ein. Eine Zustimmung der Gegenseite ist nicht erforderlich.
WEITERE INFORMATIONEN
KONTAKT & ERREICHBARKEIT
Staatlich anerkannte Gütestelle
Frank Armbruster
📍 Bahnhofplatz 2, 76137 Karlsruhe
📞 Telefon: 0721 603200-10
📠 Fax: 0721 603200-19
✉️ E-Mail: kanzlei@frankarmbruster.de
🌐 www.frankarmbruster.de
Wir sind durchgehend erreichbar – auch am 31.12.2025
Oder über das Kontaktformular weiter unten.
Zum Jahresende 2025
verjähren Ansprüche aus 2022
„Viele Menschen merken erst im Dezember der kurz vor den Feiertagen, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein geordneter Güteantrag schafft sofort Rechtssicherheit und stoppt die Uhr. Wir sind bewusst auch am 31.12.25 erreichbar, damit niemand seine Forderungen allein aus Zeitgründen verliert.“ (Frank Armbruster)
DOWNLOADS & FORMULARE
Hier finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung bei der staatlich anerkannten Gütestelle:
Hinweis:
Für eine wirksame Verjährungshemmung muss der Antrag spätestens am 31.12.2025 per Fax vorab und im Original per Post bei der Gütestelle eingehen. Eine Antragstellung ausschließlich per E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Gütestelle
Außergerichtliche Konfliktlösung
Rechtssicher und mit Struktur
Die Gütestelle von Frank Armbruster ist seit 31.07.2018 durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz staatlich anerkannt.
Sie bietet eine strukturierte Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zur rechtssicheren Hemmung der Verjährung, ohne dass sofort ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.
Was leistet ein Güteverfahren?
- Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB
- Zeitgewinn für Verhandlungen, Klärung oder Vergleich
- Vertrauliches, strukturiertes Verfahren
- Kostenkontrolle und Vermeidung unnötiger Eskalation
Das Verfahren folgt einem klar definierten Ablauf:
- Antragstellung
- Bekanntgabe an die Gegenseite
- Möglichkeit eines freiwilligen Güte- oder Mediationsgesprächs
- Abschluss durch Einigung oder Feststellung des Scheiterns
Für wen ist die Gütestelle geeignet?
Typische Anwendungsfälle sind u. a.:
- Vertrags- und Lieferstreitigkeiten
- Forderungs- und Zahlungsansprüche
- Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden
- Streitigkeiten in Gesellschafts- oder Nachfolgestrukturen
- Konflikte im beruflichen oder privaten Umfeld
Die Gütestelle steht Unternehmen, Selbstständigen, Verbrauchern und anwaltlichen Vertretern offen.
ZUR PERSON – FRANK ARMBRUSTER
Frank Armbruster ist Wirtschaftsmediator, Leadership-Coach und Hochschuldozent. Er verfügt über mehr als 20 Jahre unternehmerische Erfahrung und begleitet Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen in Konflikt- und Entscheidungsprozessen.
Die staatlich anerkannte Gütestelle ist Teil seiner Kanzlei für Wirtschaftsmediation & Konfliktlösung und verbindet juristische Klarheit, strukturierte Verfahren und kommunikative Kompetenz.
„Ein geordneter Güteantrag schafft Rechtssicherheit und stoppt die Uhr – bevor Konflikte eskalieren oder Ansprüche verloren gehen.“

