JOURNAL für Kommunikation

Führung & Wandel

Impulse von Frank Armbruster


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Texte für Führungskräfte, Teams und Entscheider
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Perspektiven. Impulse. Ideen.


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16.12.2025

Ansprüche vor dem 31.12.2025 sichern: Güteantrag stoppt Verjährungsfrist

Karlsruhe.(bid) Zum Jahresende 2025 droht für viele zivilrechtliche Ansprüche der Eintritt der Verjährung. Forderungen, Schadensersatzansprüche oder vertragliche Ansprüche können mit Ablauf des 31. Dezember 2025 unwiederbringlich verloren gehen, wenn keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Fristwahrung ergriffen werden.

Eine Möglichkeit zur rechtssicheren Fristwahrung bietet die Einleitung eines Güteverfahrens bei einer staatlich anerkannten Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird die Verjährung bereits mit Eingang des Güteantrags bei der Gütestelle gehemmt und der weitere Ablauf der Frist rechtlich gestoppt. Eine Zustimmung der Gegenseite ist hierfür nicht erforderlich.

Güteantrag bietet außergerichtliche Möglichkeit zur Fristwahrung vor Jahresende

Frank Armbruster, der eine staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung betreibt, weist darauf hin, dass das Güteverfahren insbesondere zum Jahresende eine praxisnahe und außergerichtliche Alternative zur Klageerhebung darstellt. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, Fristen zu sichern und zugleich eine sachliche Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens zu ermöglichen.

Die Hemmung der Verjährung wirkt für die Dauer des Güteverfahrens und endet frühestens sechs Monate nach dessen Abschluss, etwa bei Scheitern oder Nichtteilnahme der Gegenseite. Damit verschafft das Verfahren den Beteiligten zusätzlichen Handlungsspielraum, ohne sofort gerichtliche Schritte einleiten zu müssen.

„Viele Menschen merken erst im Dezember, oft kurz vor den Feiertagen, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein geordneter Güteantrag schafft sofort Rechtssicherheit und stoppt die Verjährungsfrist. Wir sind deshalb bewusst auch über die Feiertage, zwischen den Jahren und am 31.12.2025 erreichbar, damit niemand seine Forderungen allein aus Zeitgründen verliert.“ (Frank Armbruster, staatlich anerkannte Gütestelle)

Der Güteantrag kann von Privatpersonen, Unternehmen oder Rechtsanwälten gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag vollständig und fristgerecht bei der Gütestelle eingeht. Entscheidend ist dabei nicht der Erfolg des Verfahrens, sondern allein die ordnungsgemäße Antragstellung.

Die Gütestelle ist bundesweit tätig, die Antragstellung ist unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten möglich.

Weitere Informationen zum Ablauf des Güteverfahrens, zur Antragstellung sowie zu den formalen Voraussetzungen finden Sie hier Gütestelle

Hinweis: Die Gütestelle ist bewusst auch über die Feiertage, zwischen den Jahren und am 31.12.2025 erreichbar.

www.gueteantrag.de



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Zur Person

Frank Armbruster ist Wirtschaftsmediator, Betriebswirt und Trainer (IHK). Bereits seit 1988 selbständig arbeitet er heute als freiberuflicher Mediator, Berater und Trainer. Er ist auf Kommunikation, Konfliktmanagement, Finanzkommunikation, sowie Unternehmensführung und die Nachfolgeplanung fokussiert.

Er ist Gründer des Instituts für Kommunikation, Konfliktmanagement und Unternehmensnachfolge IKMM in Karlsruhe,
Seniorpartner der Kanzlei für Wirtschaftsberatung und Leiter der Akademie Intensiv Training. Daneben publiziert er regelmäßig in den Fachmedien, ist Mitherausgeber des Standardwerkes „Finanzkommunikation“ (Bank-Verlag, Köln) und lehrt an der Hochschule für Oekonomie & Management FOM und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg DHBW.

Davor
war er über 20 Jahre als Firmengründer, Unternehmer und Geschäftsführer in verschiedenen Führungspositionen tätig. Er war Mitbegründer der Dachorganisation Deutsches Forum für Mediation DFfM und von 2009 bis 2013 dessen Vorstand und Vizepräsident mit Aufgaben in der Hauptstadt Berlin im Bereich der Public Affairs und Lobbying. Studiert hat er Erwachsenenbildung (Master of Arts - M.A.) und Betriebswirtschaft.

Als Trainer und Hochschuldozent gitbt er seine Erfahrungen an Unternehmer, Führungskräfte, Banker und Studenten weiter. Er lehrt im Hochschulbereich Wirtschaft, Management und Recht, insbesondere Kommunikation, Verhandlung, Unternehmensführung, Bankwesen und Selbstmanagement und Kompetenzen. 


Direktkontakt: kanzlei@frankarmbruster.de


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