Staatlich anerkannte Gütestelle
Verjährung droht zum 31.12.25?
Verjährung jetzt wirksam hemmen.
Staatlich anerkannte Gütestelle – Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB
- Hemmung nach Eingang des Antrags
- Antragsgebühr 180,- €
- Keine Zustimmung der Gegenseite erforderlich
- Klarer Ablauf – ohne Gerichtsverfahren
- Antrag jetzt herunterladen
Pressehinweis
Die Tätigkeit der staatlich anerkannten Gütestelle von Frank Armbruster wurde in den letzten Tagen in verschiedenen Medien aufgegriffen. Anlass ist der Hinweis auf die Möglichkeit, durch einen Güteantrag die Verjährung rechtssicher zu hemmen. Pressemitteilung vom 29.12.2025 lesen
Damit die Hemmung wirklich greift:
- Antrag spätestens 31.12.2025 bei der Gütestelle eingegangen
- Fax vorab + Original per Post
- Zustellung an die Gegenseite nach Zahlungseingang der Antragsgebühr
Ansprüche aus 2022 verjähren mit Ablauf des 31.12.2025
Wer jetzt nicht handelt, riskiert den endgültigen Verlust seiner Forderung.
Die staatlich anerkannte Gütestelle von Frank Armbruster bietet eine rechtssichere Möglichkeit zur Hemmung der Verjährung – schnell, klar strukturiert und ohne Gerichtsverfahren.
- ✔ Antragsgebühr nur 180,- €
- ✔ Verjährungshemmung
nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB - ✔ Wir sind durchgehend erreichbar
– auch am 31.12.2025
Wichtig: Die Hemmung tritt bereits mit Eingang des Antrags bei der Gütestelle ein. Eine Zustimmung der Gegenseite ist nicht erforderlich.
DOWNLOADS & FORMULARE
Hinweis:
Für eine wirksame Verjährungshemmung muss der Antrag spätestens am 31.12.2025 per Fax vorab und im Original per Post bei der Gütestelle eingehen. Eine Antragstellung ausschließlich per E-Mail ist NICHT ausreichend.
Ablauf:
- Antrag einreichen
- Eingangsbestätigung + Kostenhinweis
- Bekanntgabe an die Gegenseite
- Einigung oder Scheiternsbescheinigung
Antragsgebühr: 180,- € Details siehe Verfahrensordnung/Kostentabelle
Die Uhr noch rechtzeitig stoppen!
„Viele Menschen merken erst im Dezember der kurz vor den Feiertagen, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein geordneter Güteantrag schafft sofort Rechtssicherheit und stoppt die Uhr. Wir sind bewusst auch am 31.12.25 erreichbar, damit niemand seine Forderungen allein aus Zeitgründen verliert.“ (Frank Armbruster)
WEITERE INFORMATIONEN, KONTAKT & ERREICHBARKEIT
✉️ E-Mail: kanzlei@frankarmbruster.de 🌐 www.frankarmbruster.de
Wir sind durchgehend erreichbar – auch am 31.12.2025. Oder über das Kontaktformular:
Die Gütestelle von Frank Armbruster ist seit 31.07.2018 durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz staatlich anerkannt. Sie bietet eine strukturierte Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zur rechtssicheren Hemmung der Verjährung, ohne dass sofort ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.



